Krankenversicherung

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KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz und Leistungen, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen. Beispielsweise erhalten Sie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus ein Einbett- oder Zweibettzimmer und haben eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Invers Gruppe in Wien berät Sie gerne bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung!

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In der gesetzlichen Krankenversicherung, die verpflichtend vorgeschrieben ist, sind nur gewisse Basis-Leistungen enthalten. Wenn Sie krank sind, in Folge einer Krankheit arbeitsunfähig werden oder auch bei Mutterschaft erhalten Sie gewisse Leistungen aus Ihrer gesetzlichen Versicherung. Diese umfassen entweder Geldleistungen – Tag- bzw. Wochengeld – oder Sachleistungen, dazu zählt in erster Linie die Behandlung. Wenn Sie sich für die Behandlung bei einem Wahlarzt entscheiden, dann wird von Ihrer Krankenversicherung nur jener Teil der Kosten übernommen, der auch entstanden wäre, wenn Sie einen Vertragsarzt aufgesucht hätten. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, dann können diese zusätzlichen Kosten für Sie übernommen werden.

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WIR SIND EXPERTEN FÜR DIE KRANKENVERSICHERUNG

mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, Sie können Ihren Arzt frei wählen (auch Wahlärzte) und alle medizinisch notwendigen Aufenthalte in Krankenhäusern werden komplett übernommen. Es gibt wenige Einschränkungen, beispielsweise werden rein kosmetische Behandlungen nicht übernommen, außer sie werden als Beseitigung von Folgen eines Unfalls durchgeführt. Als Experte für Versicherungen behalten wir den Überblick und finden genau die richtige Krankenversicherung für Sie. Kontaktieren Sie gut absichern in Wien und profitieren Sie sofort von den vielen Vorteilen, die Ihnen eine private Krankenversicherung bringen wird.

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Häufige Fragen und Antworten

  • Was ist eine private, was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
  • In Österreich gilt das System einer gesetzlichen Pflichtversicherung. Diese Krankenkassen sind die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Arbeiter und Angestellte, die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für Bauern und Selbständige und weitere. Für Menschen die sich darüber hinaus bestmöglich absichern möchten und die sich mehr als die gesetzliche Krankenversicherung wünschen, ist eine private Zusatzversicherung zu empfehlen. Eine private Krankenversicherung erbringt im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls zusätzliche Leistungen, die weit über das Ausmaß des gesetzlichen Versicherungsschutzes hinausgehen. Die Beitragsbemessung richtet sich in der private Krankenversicherung nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand, sowie dem Leistungsumfang. In der gesetzlichen Pflichtversicherung kommt es für die Berechnung des Beitrages hingegen grundsätzlich auf einen vom persönlichen Einkommen abhängigen festen Beitragssatz an. Die Leistungen der private Krankenversicherung variieren je nach Gesellschaft und Tarif. Die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung sind festgeschrieben und werden von den Krankenkassen grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.
  • Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nicht vom Lebensalter abhängig. Allerdings wird der Versicherer die Aufnahme von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Generell ist festzuhalten, dass die laufende Prämie mit zunehmendem Eintrittsalter steigt, da sich die Zeit für den Aufbau der Alterungsrückstellung proportional verkürzt. Ein Wechsel wird also mit zunehmendem Alter wirtschaftlich unattraktiver.
  • Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, die ein Versicherer einzuhalten hat, gibt es auch für die private Krankenversicherung nicht. Der Versicherer kann die Zeit in Anspruch nehmen, die er für eine angemessene Prüfung des Versicherungsfalles benötigt. Was angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn medizinische Fachfragen betroffen sind, lassen sich die Versicherungsunternehmen im Rahmen der Prüfung ihrer Leistungspflicht häufig von Ärzten beraten. Sollte das Versicherungsunternehmen nach der Einschätzung des beratenden Arztes zu der Auffassung gelangen, dass Behandlungen oder Arzneimittel nicht oder nicht in dem verordneten Umfang medizinisch notwendig sind, wird der Versicherer die (volle) Erstattung der entstandenen Kosten ablehnen. Im Streitfall kann über medizinische Fachfragen nur ein Gericht verbindlich entscheiden.
  • Verträge in der privaten Krankenversicherung werden grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen und können vom Versicherungsunternehmen – bis auf seltene Ausnahmefälle – auch nicht gekündigt werden. Da es aber unmöglich ist, die Kostenentwicklung auf lange Zeit im Voraus exakt zu kalkulieren, muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben sein, die Beiträge ggf. den gestiegenen Aufwendungen anzupassen. Andernfalls dürften die Kunden nicht darauf vertrauen, dass im Schadenfall hinreichende finanzielle Mittel für die Regulierung zur Verfügung stehen. Die Ursachen für den Anstieg der Versicherungsleistungen liegen in erster Linie in den Kostensteigerungen des Gesundheitswesens, die die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bei Weitem übertreffen. Moderne Behandlungsmethoden eröffnen bisher unbekannte Heilungschancen, kosten aber auch viel Geld. Darüber hinaus ist festzustellen, dass medizinische Leistungen auch intensiver und häufiger in Anspruch genommen werden. Um trotz eines Anstiegs der Leistungen dauerhaft in der Lage zu sein, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sind die privaten Krankenversicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen.
  • Das hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Sollten Sie Zweifel haben, erkundigen Sie sich bei uns wie weit Ihr Versicherungsschutz reicht. Grundsätzlich sind Stationäre und ambulante Heilbehandlungen in der privaten Gesundheitsvorsorge bei den meisten Versicherern für vorübergehende Auslandsaufenthalte im Versicherungsschutz inkludiert. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
  • Anwartschaft ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung ruht während der Anwartschaft der Versicherungsschutz (z.B. bei Auslandsaufenthalt oder finanziellen Engpässen). Mit einem geringen Monatsbeitrag kann man sich die Rechte daraus zu einem späteren Zeitpunkt sichern. Mit der Anwartschaftsversicherung bewahren Sie sich bestimmte Rechte aus Ihrer privaten Krankenversicherung für einen späteren Zeitpunkt. Durch eine Anwartschaftsversicherung lassen sich folglich – anders als bei einem Neuabschluss – Wartezeiten, eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein höheres Eintrittsalter und ein damit verbundener höherer Beitrag vermeiden.