Betriebs- und Berufshaftpflicht

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Befriedigung von gerechtfertigten Ansprüchen und die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sich Selbständige, Freiberufler, Handwerker und gewerbetreibende Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen gegen die finanziellen Risiken absichern, die aus der gesetzlichen Haftung entstehen können. Nach dem Gesetzt haftet jedes Unternehmen für Schäden, die durch eigene Fehler oder durch Angestellte dritten Personen zugefügt werden, unbegrenzt. Mögliche Personenschäden oder Sachschäden lassen sich leider nicht vermeiden, denn Fehler passieren – auch wenn Sie und Ihre Mitarbeiter noch so genau arbeiten. Wenn Sie plötzlich mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, drohen Ihnen (selbst bei ungerechtfertigten Forderungen) hohe finanzielle Belastungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher sinnvoll, um die unternehmerische Existenz gegen eine Fülle von Risiken abzusichern.

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Personenschäden:
  • Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Verdienstausfall
  • Nutzungsausfall
  • Gewinnausfall

Was deckt eine Betriebshaftpflicht – und was nicht?

Hierbei gibt es vier zentrale Risikobereiche:

  • Das Betriebsrisiko:
  • Dies umfasst Schäden, die durch tägliche, betriebliche Arbeitsleistungen, meist also durch menschliches Handeln, verursacht werden können.
  • Das Anlagenrisiko:
  • Schließlich der Schutz bei Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, entstanden etwa durch Arbeitsunfälle.
  • Das Produkthaftpflichtrisiko:
  • Nicht selten und für Unternehmer oft immens kostspielig – Schäden, versursacht durch hergestellte mangelhafte Produkte.
  • Das Arbeitsunfallrisiko:
  • Schließlich der Schutz bei Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, entstanden etwa durch Arbeitsunfälle.

In der Praxis erweisen sich folgende Erweiterungen der Deckungsleistungen oft als sinnvoll:

  • -Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, die im Betriebsalltag bewusst und gewollt erfolgen
  • -So gennannte Allmählichkeitsschäden, also Schäden, die erst mit zeitlicher Verzögerung durch Handeln entstehen
  • -Be- und Entladeschäden, beispielsweise an fremden Kfz oder Eigentum
  • -Umweltsachschäden, auch allgemeiner Natur
  • -Schäden an in Verwahrung genommenen Sachen
  • -reine Vermögensschäden, etwa die Datenrekonstruktion bei EDV-Anlagen
  • -oder auch Schäden an Mietsachen in- und außerhalb des Unternehmens
  • -Zu beachten ist, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung keinesfalls das unternehmerische Risiko selbst absichert.

In der Betriebshaftpflicht nicht versichert gelten:

  • -Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
  • -Ansprüche vertraglicher Art
  • -Schäden bei bewusstem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften und Gesetze
  • -Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden oder höherer Gewalt